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Bad News für den Dampfzug! Aufgrund festgestellter Mängel an den drei Personenwagen B4 können diese vorerst nicht im Passagierbetrieb eingesetzt werden!

Am 5. April 2014 wurde die über den Winter gewartete Lok WB5 vom eidg. Kesselinspektor (im Auftrage des Bundesamtes für Verkehr BAV) technisch abgenommen und für den Passagierverkehr freigegeben (siehe vorangegangenen Artikel). Am 12. April hätte die Last-Probefahrt des Zuges stattfinden sollen. Diese konnte leider nicht durchgeführt werden. Was war geschehen?

Im Rahmen der technischen Kontrolle der drei Anhängewagen stellte sich heraus, dass diese erhebliche Mängel aufweisen, die vor einem Einsatz mit Passagieren erst noch behoben werden müssen. Diese Reparaturen dauern bis mindestens Ende Mai. Der Dampfbetrieb ruht also vorerst, und die Lok wurde von der Dampf-Arbeitsgruppe deshalb wieder entleert und „eingemottet“.

Sicher ist, dass die öffentliche Dampffahrt vom 4. Mai annulliert bzw. verschoben werden muss. Für die in dieser Zeit geplanten privaten Fahrten wird zusammen mit den Auftraggebern eine Lösung gesucht.

Die Dampf-Arbeitsgruppe bedauert dies ausserordentlich und bittet Sie, liebe Dampf-Freunde, um Entschuldigung. Gleichzeitig legt sie Wert auf die Feststellung, dass die Personenwagen in der Wartungs-Verantwortung der Waldenburgerbahn liegt und die Dampfgruppe damit ausdrücklich nichts zu tun hat. Der Dampf-Arbeitsgruppe obliegt die Wartung und der Betrieb der Dampflok, und diese ist fristgerecht fahrbereit gestellt worden.

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1 Comments

  • P. Füglistaler 1. Mai 2014 16:08

    Anmerkung zum Beitrag:
    Die folgende Aussage ist nicht korrekt: „5. April 2014 wurde die über den Winter gewartete Lok WB5 vom eidg. Kesselinspektor (im Auftrage des Bundesamtes für Verkehr BAV) technisch abgenommen und für den Passagierverkehr freigegeben“.
    Der Kesselinspektor ist Mitarbeiter des SVTI und ist nur für den Dampfkessel (Druckbehälter) und Armaturen der Lok zuständig. Er nimmt keine Eisenbahnfahrzeuge im Auftrag des BAV ab. Das BAV hat eigene Inspektoren und Prüfer, die Eisenbahnfahrzeuge abnehmen. Diese Abnahmen erfolgen immer in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Eisenbahverkehrsunternehmung (EVU). Periodische Abnahmen werden der entsprechenden Bahnunternehmung in Auftrag gegeben, welche diese periodischen Abnahmen Protokollpflichtig durchführen und das Ergebnis dem BAV mitteilen!

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